Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gerstenberger Elektro
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Gerstenberger Elektro
In der Knuwische 16
49179 Ostercappeln
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ – über Elektroinstallationsarbeiten, Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wallboxen, Smart-Home-Systeme, Netzwerktechnik, Wartungs-, Reparatur- und Serviceleistungen.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nichts anderes geregelt ist.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch
- schriftliche Auftragsbestätigung,
- Annahme eines Angebots,
- oder den Beginn der Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers.
(3) Technische Änderungen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder technischer Erfordernisse notwendig werden, bleiben vorbehalten.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich ist ausschließlich das schriftliche Angebot einschließlich eventuell vereinbarter Nachträge.
(2) Nicht ausdrücklich angebotene Leistungen gelten nicht als Vertragsbestandteil.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Nachunternehmer einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
- ein ungehinderter Zugang zur Arbeitsstelle besteht,
- notwendige Genehmigungen vorliegen,
- Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung stehen,
- Arbeitsbereiche frei zugänglich sind,
- andere Gewerke die Arbeiten nicht behindern.
Verzögerungen, die der Auftraggeber verursacht, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 5 Preise
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Zusatzleistungen sowie nachträglich beauftragte Arbeiten werden gesondert berechnet.
(3) Material wird entsprechend dem tatsächlichen Bedarf berechnet.
(4) Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(2) Bei größeren Projekten können angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.
(3) Gerät der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 7 Nachträge und Zusatzleistungen
Änderungswünsche während der Ausführung können Mehrkosten verursachen.
Diese werden nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand oder auf Grundlage eines Nachtragsangebotes berechnet.
§ 8 Termine
Angegebene Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse (Lieferengpässe, höhere Gewalt, Witterung, Erkrankung, Materialmangel usw.) verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleiben gelieferte Materialien und eingebaute Komponenten Eigentum des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
§ 10 Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung unverzüglich abzunehmen.
Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Abnahme trotz Fertigstellung und Nutzung, gilt die Leistung als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch
- unsachgemäße Nutzung,
- Eingriffe Dritter,
- eigenmächtige Veränderungen,
- fehlende Wartung,
- normale Abnutzung.
§ 12 Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
§ 14 Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher
(1) Die Planung einer Photovoltaikanlage erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Gegebenheiten.
(2) Ertragsprognosen stellen ausschließlich unverbindliche Berechnungen dar und begründen keine garantierte Stromerzeugung oder Wirtschaftlichkeit.
(3) Witterungseinflüsse, Verschattung, Verschmutzung, Ausrichtung, Dachbeschaffenheit sowie Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen liegen außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ertragseinbußen aufgrund solcher Umstände.
§ 15 Wallboxen und Ladeeinrichtungen
(1) Der Auftragnehmer übernimmt die fachgerechte elektrische Installation von Ladeeinrichtungen.
(2) Die Anmeldung oder Genehmigung beim zuständigen Netzbetreiber erfolgt ausschließlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung geeigneter Stellflächen und gegebenenfalls erforderlicher baulicher Voraussetzungen verantwortlich.
§ 16 Smart Home, KNX und Netzwerktechnik
(1) Die Konfiguration von Smart-Home-Systemen erfolgt nach den bei Auftragserteilung vereinbarten Funktionen.
(2) Nachträgliche Änderungswünsche gelten als Zusatzleistung.
(3) Für Softwareänderungen oder Funktionsänderungen durch Hersteller übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
§ 17 Wärmepumpen
(1) Der Auftragnehmer installiert keine Heizungsanlagen.
(2) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die elektrotechnische Vorbereitung, Installation und Einbindung der Wärmepumpe.
(3) Die Koordination mit Heizungs- oder Kältefachbetrieben erfolgt ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen.
§ 18 Fehlersuche
(1) Die Fehlersuche erfolgt nach Zeitaufwand.
(2) Ein Erfolg der Fehlersuche kann insbesondere bei sporadisch auftretenden Fehlern nicht garantiert werden.
(3) Wird der Fehler nicht gefunden, besteht dennoch Anspruch auf Vergütung der erbrachten Arbeitsleistung.
§ 19 Material
(1) Eingesetztes Material wird entsprechend der tatsächlich verbauten Menge berechnet.
(2) Materialpreise richten sich nach den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Einkaufspreisen.
(3) Sollte zwischen Angebot und Bestellung eine außergewöhnliche Preissteigerung eintreten, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
§ 20 Versicherungsschäden
(1) Erfolgt die Leistung im Zusammenhang mit einem Versicherungsschaden, bleibt ausschließlich der Auftraggeber Vertragspartner des Auftragnehmers.
(2) Eine Regulierung durch die Versicherung berührt die Zahlungspflicht des Auftraggebers nicht.
§ 21 Dokumentation
Soweit vereinbart, erhält der Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten geeignete Unterlagen, beispielsweise:
- Prüfprotokolle
- Messprotokolle
- Bedienungsunterlagen
- Dokumentationen
- Herstellerunterlagen
§ 22 Fotos
Der Auftragnehmer fertigt ausschließlich mit Zustimmung des Auftraggebers Fotos der ausgeführten Arbeiten zur Dokumentation oder für Referenzzwecke an.
Personen werden hierbei grundsätzlich nicht ohne Einwilligung fotografiert oder veröffentlicht.
§ 23 Entsorgung
Ausgebautes Material verbleibt beim Auftraggeber, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Die Entsorgung kann gegen gesonderte Vergütung übernommen werden.
§ 24 Gerichtsstand
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand Osnabrück.
§ 25 Bauseitige Vorleistungen
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unvollständige Vorleistungen anderer Gewerke, fehlende Baufreiheit, verdeckte Mängel oder nicht erkennbare bauliche Gegebenheiten entstehen.
§ 26 Verdeckte Mängel
Werden während der Arbeiten verdeckte Mängel an der vorhandenen Elektroinstallation oder Gebäudesubstanz festgestellt, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
Die Beseitigung solcher Mängel stellt eine zusätzliche Leistung dar und wird gesondert vergütet.
